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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2006)
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Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Wohnungssuchende
Auftraggeber an uns als Auftrag nehmenden Makler – im folgenden "
Vermittler" genannt- die vereinbarte Vermittlungsprovision zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die vereinbarte
Vermittlungsprovision ist fällig, sobald über das nachgewiesene Objekt
ein wirksamer Mietvertrag mündlich oder schriftlich zustande kommt. Der
Vertrag kommt auch ohne einen schriftlichen Mietvertrag zustande, indem
das Mietobjekt dem Auftraggeber zur tatsächlichen Nutzung übergeben
wird. Der Vermittlungsauftrag ist formlos. Er kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich erteilt werden. Der Auftraggeber teilt
bei Nachweis eines Objekts sofort mit, ob ihm ein vom Vermittler
genanntes Objekt bereits bekannt ist, andernfalls ist davon auszugehen,
dass der Nachweis eines für den Auftraggeber neuen, unbekannten Objekts
vom Vermittler erbracht wurde. Mit Abschluß des Mietvertrages über das
vom Vermittler nachgewiesene Objekt und gleichzeitiger Fälligkeit der
nachfolgend aufgeführten Vermittlungsprovision gelten zugleich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Die Vermittlungsprovision für ein nachgewiesenes Mietobjekt
beträgt grundsätzlich 238% inkl. MwSt. einer Monatsmiete.
Mieten Sie ein nachgewiesenes Objekt für eine Zeit von weniger
als einem Jahr, so gilt zugunsten des Auftraggebers die nachfolgende
Provisionsstaffel, es sei denn der Auftraggeber verhält sich
vertragswidrig, wie unter 3.a) bis d) aufgeführt:
Provisionstabelle:
| Mietdauer bis zu 1 Monat: | 25% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 29,75% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 2 Monaten: | 40% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 47,60% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 3 Monaten: | 55% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 65,45% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 4 Monaten: | 70% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 83,30% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 5 Monaten: | 85% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 101,15% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 6 Monaten: | 100% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 119,00% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 8 Monaten: | 120% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 142,80% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 10 Monaten: | 135% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 160.75% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu 12 Monaten: | 150% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 178,50% inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer über 12 Monate: | 200% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 238,00% inkl. 19% MwSt. |
Die MwSt. wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die volle gesetzliche Provision in Höhe von 238% inkl. 19% MwSt.
einer Monatsmiete ist auch im Falle unterjähriger Mietzeit vom Auftraggeber
zu zahlen, wenn er
a) die in Rechnung gestellte Teilprovision nicht innerhalb von 14Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt hat;
b) eine mit dem Vermieter direkt vereinbarte Mietverlängerung und dem sich daraus erwachsenden zusätzlichen Teil- Provisionsanspruch gegenüber dem Vermieter verschwiegen hat;
c) eine dem Auftraggeber bekanntgegebene Adresse an einen Dritten unbefugt weitergibt, um dem Dritten einen Wohnungsnachweis ohne Zahlung einer Vermittlungsprovision zu verschaffen, oder
d) in anderer Weise treuwidrig den berechtigten Provisionsanspruch des Vermittlers gefährdet.
a) die in Rechnung gestellte Teilprovision nicht innerhalb von 14Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt hat;
b) eine mit dem Vermieter direkt vereinbarte Mietverlängerung und dem sich daraus erwachsenden zusätzlichen Teil- Provisionsanspruch gegenüber dem Vermieter verschwiegen hat;
c) eine dem Auftraggeber bekanntgegebene Adresse an einen Dritten unbefugt weitergibt, um dem Dritten einen Wohnungsnachweis ohne Zahlung einer Vermittlungsprovision zu verschaffen, oder
d) in anderer Weise treuwidrig den berechtigten Provisionsanspruch des Vermittlers gefährdet.
Falls vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert angegeben sind,
dient die Pauschalmiete als Berechnungsgrundlage für die Provision,
außer bei einer Mietdauer über 12 Monate: hier beträgt der maximale
Provisionssatz 180% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 214,20%
inkl. 19% MwSt.. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen
Einfluß auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrags.
Als provisionspflichtige Mietdauer im Sinne dieser
Vermittlungsbedingungen gilt die gesamte mit dem Vermittler
vereinbarte, bzw. in Anspruch genommene Mietzeit. Bei Verlängerung der
ursprünglich vereinbarten Mietdauer bemißt sich der nachträglich zu
zahlende Provisionsanspruch des Vermittlers entsprechend der oben
aufgeführten Provisionstabelle. Für diesen Fall gilt die
Gesamtmietdauer rückwirkend vereinbart. Das gleiche gilt für genutzte
Verlängerungsoptionen und unbefristete Verträge der tatsächlich
vereinbarten Gesamtdauer. Entsprechendes gilt für genutzte
Verlängerungsoptionen. Der durch eine Mietdauer-Verlängerung begründete
erhöhte Provisionsanspruch ist sofort mit Vereinbarung oder dem
tatsächlichem Vollzug der Nutzungsverlängerung fällig. Eine vorzeitige
Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche
gegenüber dem Vermittler; insbesondere die gezahlte oder ursprünglich
fällige Vermittlungsprovision bleibt unberührt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn er eine ihm vom Vermittler nachgewiesene Wohnung
angemietet hat, bzw. diese ihm zur Nutzung vom Vermieter übergeben
wurde und für welche Mietdauer, oder wenn er das nachgewiesene Objekt
nicht mieten will, oder wenn sich der Vermittlungsauftrag insgesamt
erledigt hat.
Der Vermittler verschafft durch seine Tätigkeit als Nachweismakler dem
Auftraggeber die Möglichkeit, daß der Auftraggeber und der
Wohnraumanbieter (potentieller Vermieter) zusammenkommen; sowohl die
Herstellung des Kontakts, das heißt die tatsächliche Wahrnehmung der
durch den Vermittler verschafften Möglichkeit, das Objekt zu
besichtigen und mit dem Wohnraumanbieter in Vertragsverhandlungen zu
treten, liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Der
Vermittler haftet weder für die Beschaffenheit des Objekts, noch für
Zusagen des Wohnungsanbieters/ Vermieters, ebenso wenig wie für
Schäden, die evtl. aus dem Nicht zustande kommen eines g
ewünschten Mietverhältnisses resultieren.
Ersatz- oder Folgeverträge, die auf den ersten Nachweis des Vermittlers
zurückzuführen sind, sind ebenfalls entsprechend der o.a.
Provisionstabelle zu vergüten. Ersatz- oder Folgegeschäfte sind z.B.
ein Umzug innerhalb desselben Hauses in eine andere Wohnung des vom
Vermittler nachgewiesenen Wohnraumanbieters oder die Anmietung
zusätzlichen Wohnraumes für Dritte (etwa für Arbeitnehmer, Kollegen,
Bekannte), die auf den vom Vermittler nachgewiesenen Kontakt
zurückzuführen sind.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, §§ 652 ff. BGB.
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Düsseldorf.
