§ 1
Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Wohnungssuchende
Auftraggeber an uns als Auftrag nehmenden Makler - im folgenden "
Vermittler" genannt- die vereinbarte Vermittlungsprovision zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die vereinbarte
Vermittlungsprovision ist fällig, sobald über das nachgewiesene Objekt
ein wirksamer Mietvertrag mündlich oder schriftlich zustande kommt. Der
Vertrag kommt auch ohne einen schriftlichen Mietvertrag zustande, indem
das Mietobjekt dem Auftraggeber zur tatsächlichen Nutzung übergeben
wird. Der Vermittlungsauftrag ist formlos. Er kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich erteilt werden. Der Auftraggeber teilt bei
Nachweis eines Objekts sofort mit, ob ihm ein vom Vermittler genanntes
Objekt bereits bekannt ist, andernfalls ist davon auszugehen, dass der
Nachweis eines für den Auftraggeber neuen, unbekannten Objekts vom
Vermittler erbracht wurde. Mit Abschluß des Mietvertrages über das vom
Vermittler nachgewiesene Objekt und gleichzeitiger Fälligkeit der
nachfolgend aufgeführten Vermittlungsprovision gelten zugleich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
§ 2
Die Vermittlungsprovision für ein nachgewiesenes Mietobjekt beträgt
grundsätzlich 238% inkl. MwSt. einer Monatsmiete. Mieten Sie ein
nachgewiesenes Objekt für eine Zeit von weniger als einem Jahr, so gilt
zugunsten des Auftraggebers die nachfolgende Provisionsstaffel, es sei
denn der Auftraggeber verhält sich vertragswidrig, wie unter 3.a) bis d)
aufgeführt:
Provisionstabelle:
| Mietdauer bis zu | 1 | Monat: | 25% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 29,75% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 2 | Monaten : | 40% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 47,60% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 3 | Monaten: | 55% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 65,45% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 4 | Monaten: | 70% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 83,30% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 5 | Monaten: | 85% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 101,15% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 6 | Monaten: | 100% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 119,00% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 8 | Monaten: | 120% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 142,80% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 10 | Monaten: | 135% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 160.75% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer bis zu | 12 | Monaten: | 150% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 178,50% | inkl. 19% MwSt. |
| Mietdauer über | 12 | Monate: | 200% | einer Monatsmiete, zzgl. 19% MwSt., bzw. | 238,00% | inkl. 19% MwSt. |
§ 3
Die volle gesetzliche Provision in Höhe von 238% inkl. 19% MwSt. einer
Monatsmiete ist auch im Falle unterjähriger Mietzeit vom Auftraggeber zu
zahlen, wenn er
a) die in Rechnung gestellte Teilprovision nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt hat;
b) eine mit dem Vermieter direkt vereinbarte Mietverlängerung und dem sich daraus erwachsenden zusätzlichen Teil- Provisionsanspruch gegenüber dem Vermieter verschwiegen hat;
c) eine dem Auftraggeber bekanntgegebene Adresse an einen Dritten unbefugt weitergibt, um dem Dritten einen Wohnungsnachweis ohne Zahlung einer Vermittlungsprovision zu verschaffen, oder
d) in anderer Weise treuwidrig den berechtigten Provisionsanspruch des Vermittlers gefährdet.
§ 4
Falls vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert angegeben sind,
dient die Pauschalmiete als Berechnungsgrundlage für die Provision,
außer bei einer Mietdauer über 12 Monate: hier beträgt der maximale
Provisionssatz 180% einer Monatsmiete, zzgl.19% MwSt., bzw. 214,20%
inkl. 19% MwSt.. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß
auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrags.
§ 5
Als provisionspflichtige Mietdauer im Sinne dieser
Vermittlungsbedingungen gilt die gesamte mit dem Vermittler vereinbarte,
bzw. in Anspruch genommene Mietzeit. Bei Verlängerung der ursprünglich
vereinbarten Mietdauer bemißt sich der nachträglich zu zahlende
Provisionsanspruch des Vermittlers entsprechend der oben aufgeführten
Provisionstabelle. Für diesen Fall gilt die Gesamtmietdauer rückwirkend
vereinbart. Das gleiche gilt für genutzte Verlängerungsoptionen und
unbefristete Verträge der tatsächlich vereinbarten Gesamtdauer.
Entsprechendes gilt für genutzte Verlängerungsoptionen. Der durch eine
Mietdauer-Verlängerung begründete erhöhte Provisionsanspruch ist sofort
mit Vereinbarung oder dem tatsächlichem Vollzug der Nutzungsverlängerung
fällig. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet
keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermittler; insbesondere die gezahlte
oder ursprünglich fällige Vermittlungsprovision bleibt unberührt.
§ 6
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn er eine ihm vom Vermittler nachgewiesene Wohnung
angemietet hat, bzw. diese ihm zur Nutzung vom Vermieter übergeben wurde
und für welche Mietdauer, oder wenn er das nachgewiesene Objekt nicht
mieten will, oder wenn sich der Vermittlungsauftrag insgesamt erledigt
hat.
§ 7
Der Vermittler verschafft durch seine Tätigkeit als Nachweismakler dem
Auftraggeber die Möglichkeit, daß der Auftraggeber und der
Wohnraumanbieter (potentieller Vermieter) zusammenkommen; sowohl die
Herstellung des Kontakts, das heißt die tatsächliche Wahrnehmung der
durch den Vermittler verschafften Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen
und mit dem Wohnraumanbieter in Vertragsverhandlungen zu treten, liegen
allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Vermittler haftet
weder für die Beschaffenheit des Objekts, noch für Zusagen des
Wohnungsanbieters/ Vermieters, ebenso wenig wie für Schäden, die evtl.
aus dem Nicht zustande kommen eines g ewünschten Mietverhältnisses
resultieren.
§ 8
Ersatz- oder Folgeverträge, die auf den ersten Nachweis des Vermittlers
zurückzuführen sind, sind ebenfalls entsprechend der o.a.
Provisionstabelle zu vergüten. Ersatz- oder Folgegeschäfte sind z.B. ein
Umzug innerhalb desselben Hauses in eine andere Wohnung des vom
Vermittler nachgewiesenen Wohnraumanbieters oder die Anmietung
zusätzlichen Wohnraumes für Dritte (etwa für Arbeitnehmer, Kollegen,
Bekannte), die auf den vom Vermittler nachgewiesenen Kontakt
zurückzuführen sind.
§ 9
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, §§ 652 ff. BGB.
§10
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
§11
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Düsseldorf.